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Gerne unterstützen wir Sie beim Forderungseinzug

Wir unterstützen Sie von der Mahnung bis zur gerichtlichen Klage!

Einmahnung der Forderung

In einem ersten Schritt mahnen wir den Schuldner zur Zahlung. Dies erfolgt in der Regel sowohl elektronisch, als auch schriftlich per Post.

Dadurch wollen wir den Schuldner zur freiwilligen Zahlung bewegen, da ein Gerichtsprozess im ersten Moment für den Gläubiger und im zweiten Moment für den Schuldner mit sehr hohen Kosten verbunden ist.

Wir helfen Ihnen gerne!

Vergleiche und Ratenzahlung

Soweit wir durch den Gläubiger dazu autorisiert wurden, treten wir auch in Verhandlungen mit dem Schuldner und bieten im Zuge dessen auch Ratenzahlungen und Vergleiche an.

Dies kann einen Gerichtsprozess oftmals vermeiden und bietet Vorteile für beide Seiten.

Gerichtlicher Zahlungsbefehl

Abhängig von der Situation, dem Land und der Einschätzung in Bezug auf den Schuldner kann ein gerichtlicher Zahlungsbefehl ein schnelles Mittel sein, um an einen vollstreckbaren Titel zu gelangen.

Wenn der gerichtliche Zahlungsbefehl erfolgreich ist, kann anschließend die Pfändung beim Schuldner beantragt werden.

Gerichtliche Klage

Falls der Schuldner nach wie vor kein Einsehen hat und nicht freiwillig bezahlt hat und in eventu sogar dem gerichtlichen Zahlungsbefehl widersprochen hat, muss die Summe vor Gericht eingeklagt werden.

Bei einem positiven Urteil erhält man einen vollstreckbaren Titel, sodass man mit der Rechtskraft des Urteils zur Pfändung schreiten kann.

Pfändung

Mit einem vollstreckbaren Titel, egal ob wir diesen per Zahlungsbefehl oder Klage erreicht haben, ist es möglich die Pfändung per Gericht oder Gerichtsvollzieher einzuleiten.

Wenn der gerichtliche Zahlungsbefehl erfolgreich ist, kann anschließend die Pfändung beim Schuldner beantragt werden.

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